Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigen nach § 6 ZVG

  • Hallo,
    in einer Zwangsvollstreckungssache ist ein Titel zugestellt worden an den Zustellungsbeauftragen, der im Zwangsversteigerungsverfahren nach 6 ZVG bestellt worden ist.
    M.E. ist dieser speziell nur für das Zwangsversteigerungsverfahren bestellt. M.E. ist die Zustellung damit im Zwangsvollsstreckungsverfahren nicht wirksam.
    Es müssen weiterhin die Vorschriften der ZPO gelten, oder :gruebel:

    Kann mal jemand helfen? Danke

  • Ja, ich teile deine Einschätzung, dass der Zustellungsvertreter gemäß § 6 ZVG auch nur im ZVG-Verfahren befugt ist, Zustellungen für den Schuldner entgegen zu nehmen.

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