Hallo Ihr alle!
Ich hab ein Verfahren zur Zustellungsvermittlung einer Grundschuldbestellungsurkunde (GSBU) für den Gläubiger an den in der Schweiz sitzenden Schuldner.
Die ZU ist im Rahmen der Rechtshilfe bewirkt.
Wie bringe ich das jetzt an der GSBU an?? Fertige ich einfach einen Zustellungsvermerk und verbinde diesen mit der Urkunde?? Sollte es wirklich so einfach sein?
LG