Hallo,
habe mal eine grundsätzliche Frage: Ein Schuldner hat gegen einen Mahnbescheid Teil-Widerspruch eingelegt. Mir liegt nun der Teil-Vollstreckungsbescheid vor. Dieser lautet auf einen Gesamtbetrag von 2.100 €. Darunter folgen die Erläuterungen, inwieweit der Schuldner Widerspruch eingelegt hat und es steht dort: "Soweit der Antragsgegner nicht widersprochen hat, ergeht auf Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge."
Kann ich nun aus 2.100 € vollstrecken? Oder muss ich aus dem Gesamtbetrag selbst die Beträge in Höhe des Widerspruchs herausrechnen und kann nur aus einem reduzierten Betrag vollstrecken?
Ich ging bislang davon aus, dass das Mahngericht einen Teil-VB erlässt und selbst in Höhe des Widerspruchs die Beträge herausrechnet.