5. März 2015 um 10:41 #1 Hallo,ich habe einen PFÜB gegen zwei Schuldner. Erhält der Anwalt dafür 2 x die Gebühr VV Nr. 3309?
5. März 2015 um 11:12 #2 Ja, weil es eine Verfahrensgebühr ist und es sich um zwei Verfahren handelt (eins gegen Schuldner A und eins gegen Schuldner B). Normalerweise hat man da aber auch zwei PfÜBs...
5. März 2015 um 11:20 #3 2x die 3309 RVGUnd nicht vergessen: auch 2x die Gerichtskosten, also 40,00 EUR