Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch:
Scheidungsverfahren ist anhängig. Antrag auf Zugewinn kommt, wird als neue Sache eingetragen (Abtrennung nach § 145 ZPO), da der Antrag nicht innerhalb der Frist des § 137 FamFG eingegangen ist.
Die Anwältin rechnet nach Abschluss der beiden Verfahren jetzt die beiden Sachen zusammen ab. Das ist doch nicht richtig, oder? M.E. kann/muss sie das Zugewinnverfahren getrennt abrechnen. Oder liege ich falsch?
Danke vorab und liebe Grüße!