PKH bei dinglichem Arrest?

  • Hallo!

    Ich habe im Mahnverfahren einen Antragsteller, der zusammen mit dem Mahnbescheid auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt.
    Bei der Abfrage der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse teilt er mit, dass er selber keinerlei Einkommen habe und über das Vermögen der von ihm als Geschäftsführer vertretenen GmbH ein dinglicher Arrest angeordnet worden sei.
    Der Antragsteller möchte Forderungen in Millionenhöhe geltend machen.
    Kann der dingliche Arrest über das Firmenvermögen berücksichtigt werden?
    Kann man PKH bewilligen?

    Vorab Danke für die Infos!

    RaZa

  • Wer ist denn jetzt Antragsteller? Die Privatperson (die zufällig auch GF einer Firma ist) oder die GmbH (vertr. durch den GF)?

  • Zwei Fragen wären m.E. an sich zu klären

    1. Wovon lebt er?
    2. Was sollen das für Ansprüche sein?

    M.E. wird es auf beide Fragen keine sinnvollen Antworten geben. Es handelt sich nicht zufällig um einen dinglichen Arrest eines Ermittlungsrichter in Strafsachen? vielleicht sogar wegen Anlagebetrugs?

    Wenn Du aber PkH ernsthaft erwägst, dann hat das durch einen dinglichen Arrest blockierte Vernögen der GmbH derzeit mangels Verfügbarkeit außer Betracht zu bleiben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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