Widerspruch gegen MB, im streitigen Verfahren unterliegt der Kl (Antragsteller), Kl trägt die Kosten. Der Beklagte (Antragsgegner) macht nun die 0,5-er aus dem Mahnverfahren geltend und rechnet diese an, so dass noch eine 1,3-er offen bleibt. Der Gegner verlangt nun, dass der Agg aus dem Mahnverfahren auf die 0,5-er eine 0,65-er anrechnet, da er außergerichtlich schon eine 1,3-er Gebühr an den Antragsgegner entrichtet hat, so dass er die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens um 0,15 reduzieren muss. Rechtens?
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