Minusgebühren?

  • Widerspruch gegen MB, im streitigen Verfahren unterliegt der Kl (Antragsteller), Kl trägt die Kosten. Der Beklagte (Antragsgegner) macht nun die 0,5-er aus dem Mahnverfahren geltend und rechnet diese an, so dass noch eine 1,3-er offen bleibt. Der Gegner verlangt nun, dass der Agg aus dem Mahnverfahren auf die 0,5-er eine 0,65-er anrechnet, da er außergerichtlich schon eine 1,3-er Gebühr an den Antragsgegner entrichtet hat, so dass er die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens um 0,15 reduzieren muss. Rechtens?

  • Rechtens?

    Welcher Punkt genau ist streitig? Will der Antragsteller die Geschäftsgebühr nicht anrechnen - oder irgendwie anders anrechnen :gruebel:
    Also richtig wäre wohl:

    + 0,5 Mahnverfahren
    + 1,3 VerfGeb
    - 0,5 Mahnverfahren
    - 0,65 Geschäftsgebühr

    EDIT: bleibt also im Ergebnis eine 0,65 VG zur Festsetzung (+ für den Anwalt eine 1,3 GG die ja nicht festgesetzt wird)

    Oder verstehe ich das richtig das der AG statt der richtigen 0,65 VG lieber eine 1,15 VG ("Reduzierung um 0,15") zahlen würde, also mehr als er müsste? :confused::gruebel:

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