Für eine Tätigkeit im Schicht- und Wechselschichtdienst erhalten Beamte eine Wechselschicht- oder Schichtzulage.
Vorschrift: § 17 Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg (EZulVOBW).
Nach § 16 EZulVoBW wird die Zulage bei Krankheit/Dienstreisen/Sonderurlaub.. bis zum Ende des auf den Beginn der Erkrankung folgenden Monats weitergewährt. Die Zulage wird weitergewährt im Falle eines Erholungsurlaubs.
Wie stellt es sich dar, wenn die Zulage wegen Erkrankung abgemeldet wurde? Im Anschluss an die Erkrankung wurde ein Erholungsurlaub angetreten, nach dem Erholungsurlaub folgte eine weitere (lange) Erkrankung. Wird die Zulage für die Dauer des Erholungsurlaubs wieder angemeldet oder nicht?
Über Rückmeldungen wäre ich dankbar.