Schuldner ist Eigentümer des Grundstücks und
Gläubiger einer Briefgrundschuld.
Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Es liegt ein Ersuchen des Insolvenzgerichtes auf Eintragung des Insolvenzvermerkes vor.
Kann der Insolvenzvermerk bei dem Recht in Abt. III eingetragen werden (Briefrecht)?