Hallo Ihr klugen Köpfe,
ich habe zwei Anmeldungen (bin für beide zuständig).
Die Anmeldung einer Ersteintragung einer Partnerschaftsgesellschaft mbB mit dem Namen einer bereits existierenden ohG (Rechtsformzusatz abgeändert) und die Anmeldung bei eben dieser bereits eingetragenen ohG, dass "die ohG infolge Änderung des Gesellschaftsvertrages nunmehr eine Partnerschaftsgesellschaft sei (identitätswahrender Formwechsel)", "diese sei unter Namen xxx zur Neueintragung im Partnerschaftsregister angemeldet. Die Firma sei somit Zug um Zug mit Eintragung der Partnerschaftsgesellschaft ohne Liquidation erloschen."
Der Formwechsel, wenn es denn einer ist, geht nicht nach dem UmwG, da § 214 UmwG die Variante "ohG wird Partnerschaftsges." nicht vorsieht.
in verschiednen Aufsätzen habe ich gefunden, dass die GBR in eine Partnerschaftsges. mbB "durch identitätswahrenden Formwechsel" ohne Auflösung der BGR überführt werden kann, so oft bei Anwaltssozietät in RechtsanwaltsPartnerschaftsges.mbB.
Fraglich ist, ob das auch bei ohG geht? Habt ihr eine Idee?