Ein WEG, eingetragen in den Grundbüchern Blätter 101-110.
A ist in den Grundbüchern 101-105 als Alleineigentümer, B in den Grundbüchern 106-110 als Alleineigentümer eingetragen.
In einem VN wurde von dem in den Wohnungsgrundbüchern eingetragenen Flst. eine Teilfläche von 100 qm wegvermessen.
In einer not. Urkunde bewilligen und beantragen beide die Abschreibung dieser Teilfläche aus den Blättern 101-110 und Zuschreibung zu einem Flst in einem anderem Blatt.
Das gesamte Flst. in den Wohnungsgrundbüchern, auch das wegvermessene Flst. ist neben der Aufteilung in Miteigentumsanteile mit dem Sondereigentum an den einzelnen Einheiten verbunden.
Muss dieses Sondereigentum nicht explizit aufgehoben werden? Kann in den vorgenannten Erklärungen der Beteiligten diese Aufhebung gesehen werden?