Hallo,
das Finanzamt überfällt mich gerade mit folgender Frage: Es wurde eine Eigentümergrundschuld gepfändet, allerdings hapert es noch an der Vorlage der löschungsfähigen Quittung. Jetzt wird angefragt, ob das Finanzamt einen Widerspruch gem. § 899 BGB eintragen lassen kann.
Grundlage wäre ja dann eine einstweilige Verfügung..............wer erlässt dann diese?
Ich hatte das noch nie, muss mich erstmals überhaupt mit § 899 beschäftigen