späterer Vergleich

  • Nachdem der Rechsanwalt seine Geschäftsgebühr abgerechnet hat und diese antragsgemäß festgesetzt wurde, wird nunmehr zwei Monate später die Festsetzung einer Einigungsgebühr Nr. 2508 VV RVG beantragt.
    Bestehen Bedenken, diese - nach Beendigung des Beratungshilfeverfahrens - festzusetzen?

  • Nein. Es kommt häufiger vor, dass der RA im Namen des Mandanten vertretend auftritt und keine Reaktion auf sein Schreiben erhält, nach 3 Monaten die Sache als erledigt betrachtet abgerechnet wird und dann die Gegenseite doch auf einmal einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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