Guten Tag,
aktueller Fall, der Probleme aufwirft:
- Unterhaltstitel für minderjähriges Kind muss zum Zwecke der Zwangsvollstreckung (zu Gunsten d. Rn.) umgeschrieben werden
- 1. vollstreckbare Ausfertigung nicht mehr im Besitz der Mutter
- mehrere Aufforderungen, die 2. vollstreckbare Ausfertigung zu beantragen (mit Hinweise auf §§ 402, 412 BGB) blieben reaktionslos
- kein "Druckmittel" mehr gegeben, da Mutter + Kind nicht mehr im Leistungsbezug nach SGB II stehen
Wie sollte hier vorgegangen werden?
Kann eine 2. vollstreckbare Ausfertigung ZUSAMMMEN mit der teilvollstreckbaren Ausfertigung a. d. Rn. von amtswegen beantragt werden OHNE die Mitwirkung der Mutter?
Ist ggf. eine Herausgabeklage möglich, d. h. dass die Mutter vom Gericht aufgefordert werden wird, die 2. vollstreckbare Ausfertigung zu beantragen und an den Rn. auszuhändigen?
Vielen Dank im Voraus!!
MfG SB-UH