Löschung Überbaurecht als gegenstandslos

  • Eingetragen ist als Grunddienstbarkeit ein Überbaurecht zugunsten der jeweiligen Eigentümer von drei aneinandergrenzenden Grundstücke. Davon haben nur zwei eine gemeinsame Grenze mit dem dienenden Grundstück. Die Dienstbarkeit wurde seinerzeit eingetragen, weil auf den drei herrschenden Grundstücken ein einheitlicher Baukörper bis an die Grenze errichtet werden sollte. Ein Notar regt nun die Löschung als gegenstandslos an, soweit das eine herrschende Grundstück keine gemeinsame Grenze hat. Zur Begründung bezieht er sich auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.04.2010 -I-9 U 244/09. Ich meine, dass der Vorteil im Sinne von § 1019 BGB nicht unbedingt eine gemeinsame Grenze voraussetzt, habe dazu konkret nur die Entscheidung des OLG München vom 21.12.2012 -34 Wx 281/12- gefunden. Es müsste sich in meinem Fall um eine ursprüngliche Unrichtigkeit handeln, da Teilungen keine Rolle spielen. Würdet Ihr ein Löschungsverfahren einleiten?

  • Da würd ich eine Bewilligung verlangen, nach dem Wortlaut von z.B. Art. 6 BayBO wäre es rechnerisch und theoretisch schon möglich, dass sich eine Abstandsfläche über ein Grundstück hinweg auf ein anderes erstreckt, da muss nur der angrenzende Grundstückssteil schmal genug oder die Wand hoch genug sein.

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