Hallo zusammen,
der Beklagte hat für die erste und zweite Instanz PKH ohne Raten - nun hat meine Vorgängerin die PKH-Bewilligung für die erste Instanz dahingehend abgeändert, dass er monatliche Raten zahlen muss.
Nun habe ich festgestellt, dass er mit der angeordneten Ratenhöhe auch die Kosten der zweiten Instanz voll bezahlen könnte.
Hätte man die Bewilligung für beide Instanzen in einem Beschluss abändern können?
Muss ich nun warten bis die Kosten der ersten Instanz voll bezahlt sind und überprüfe dann erneut und ändere erst dann die Bewilligung für die zweite Instanz ab, oder kann ich die Abänderung für die zweite Instanz nun "hinterherschieben"?
Ich danke euch