Hallo,
ich habe eine notarielle Urkunde (KV, Auflassung) vorliegen, wo ein Veräußerer in Venezuela wohnhaft ist. Dieser wird von einen weiteren in Deutschland lebenden Veräußerer vertreten vorbehaltlich einer Genehmigung.
Die Unterschrift unter der Genehmigung wurde von einem Honorarkonsul der Niederlande beglaubigt. Ich neige dazu, dies zu beanstanden, da doch wohl ein deutscher Honorarkonsul die Unterschrift beglaubigen muss.
Habt ihr da Erfahrungswerte?