Antrag auf Verbeamtung

  • Hallo zusammen -

    ich bin jetzt nicht der absolute Personalspezialist und bräuchte daher mal einen Rat:
    Wenn ein Antrag auf Verbeamtung konkludent durch die Einstellung im Angestelltenverhältnis abgelehnt wurde.
    Sich dann die Rechtslage ändert und nun verbeamtet werden könnte.
    Braucht man dann einen neuen Antrag da der vorherige ja zumindest konkludent abgelehnt wurde?

    Nur zur Klarstellung: ich bin nicht selbst betroffen sondern es geht um Fälle die ich zu beurteilen habe.
    Und da wurde halt einfach verbeamtet ohne einen neuen Antrag oder irgendwas ......

  • Wenn ein Antrag auf Verbeamtung konkludent durch die Einstellung im Angestelltenverhältnis abgelehnt wurde.

    Diesen Effekt der Einstellung im Angestelltenverhältnis würde ich so nicht sehen, wir sind ja nicht im Zivilrecht sondern im öffentlichen /Verwaltungs- /Beamtenrecht (umgekehrt allerdings schon § 9 Abs. 3 LBG).

    Der grundsätzliche Wunsch um Ernennung zum Beamten wird nach wie vor da sein und die Laufbahnbefähigung wohl auch?? Dann muss eine Ernennung erfolgen an der der zukünftige Beamte durch Entgegennahme der Ernennungsurkunde mitwirken muss.
    Ich sehe daher hier grundsätzlich kein (erneutes) "Antrags"erfordernis. Finden wird man dazu sicherlich etwas im Beamtenstatusgesetz (nebst Kommentierung) und im jew. Landesbeamtengesetz.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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