Hallo zusammen -
ich bin jetzt nicht der absolute Personalspezialist und bräuchte daher mal einen Rat:
Wenn ein Antrag auf Verbeamtung konkludent durch die Einstellung im Angestelltenverhältnis abgelehnt wurde.
Sich dann die Rechtslage ändert und nun verbeamtet werden könnte.
Braucht man dann einen neuen Antrag da der vorherige ja zumindest konkludent abgelehnt wurde?
Nur zur Klarstellung: ich bin nicht selbst betroffen sondern es geht um Fälle die ich zu beurteilen habe.
Und da wurde halt einfach verbeamtet ohne einen neuen Antrag oder irgendwas ......