Hallo,
ich habe hier ein Thema, das mich nicht richtig loslässt.. Ich hab es in einem Thread schon mal besprochen, da aber auch nur eine bestätigende Antwort bekommen, aber 100%ig sicher bin ich mir immer noch nicht. Also vorliegender Klage liegt ein Verkehrsunfall zugrunde:
Klageeinreichung im November über fiktiven Betrag 2.000,- €
Zahlung Mandant (Beklagte) im Dezember i.H.v. 800,- €
unsere Beauftragung im Januar:
Wir haben uns bestellt, Klageabweisung beantragt und angezeigt, dass bereits 800,- € gezahlt wurden. Daraufhin hat die Klägerseite mit Schriftsatz vom 18.02.2016 die Klage i.H.v. 800,- € für erledigt ist.
Ich habe ein Problem mit dem Streitwert für uns. Wir vertreten die Auffassung, dass der Gegenstand unserer Beauftragung nur noch 1.200,- € sein kann. Aber auf der anderen Seite kann nur der Kläger Klageanträge abändern, was den Streitwert beeinflusst. Ich wäre dankbar, wenn mir jemand meine letzte Unsicherheit nehmen könnte.
Danke schon mal im Voraus