Guten Morgen!
Ich habe gesucht, aber nicht gefunden...
Ein Anwalt macht in einer Beratungshilfesache neben der (reinen) Beratungsgebühr Auslagen für drei Telefonate geltend, deren Datum er mir auf Nachfrage auch mitteilte.
Die Telefonate hat er mit der Partei geführt und begründet, dass weitere telefonische Beratungen durchgeführt wurden.
Ich bin der Ansicht, dass diese weiteren Beratungen für den Fall, dass
a) die Partei noch eine Nachfrage hatte, diese von der Beratungsgebühr erfasst sind und dann ja auch keine Auslagen seitens des RA entstanden sind
b) dem RA noch was Schlaues nachträglich eingefallen ist, es sein Versäumnis war, auf diese Aspekte/Infos nicht im ersten Termin einzugehen und darum auch keine notwendigen Auslagen entstehen
c) sowieso weitere Telefonate mit der Partei von der Beratungsgebühr abgedeckt sind.
Hilfe!
Ist natürlich ein Anwalt, der in Strafsachen bei Beratung auch 600 Kopien fertigt....grummel.