Gegenstand Sondereigentum falsch bezeichnet - einfach berichtigen?

  • Hallo.
    Mich hat eben eine Eigentümerin von 3 WEG-Einheiten angerufen. Innerhalb der Erstellung eines Gutachtens bezüglich der Wohnungen wurde festgestellt, dass bei zwei von drei Wohnungen jeweils an dem mit Nr. 2 bezeichneten Kellerraum Sondereigentum begründet wurde. Das sollte natürlich nicht so sein, denn der dritten Wohnung, sollte der mit Nr. 3 bezeichnete Kellerraum zugeordnet sein.
    In der ursprünglichen Teilungserklärung wurde dies richtig beantragt, allerdings einfach nur falsch eingetragen.
    Kann ich den Gegenstand des Sondereigentums einfach im Wege einer Berichtigung von Amts wegen ändern?
    Das wäre vermutlich das einfachste, ob es rechtlich korrekt ist, weiß ich nicht :(
    Ich bin dankbar für jede Hilfe.

  • Über die Bezugnahme (§ 7 Abs. 3 WEG) wurde der richtige, ausdrücklich aber ein falscher Kellerraum eingetragen. Der Widerspruch läßt sich anhand der Teilungserklärung und der Grundbucheintragung ganz einfach lösen und m.E. daher auch (fast) ohne Weiteres berichtigen. Einen Antrag würde ich schon haben wollen.

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