Mietpfändung

  • Hallo :)

    Ich will eine Mietpfändung vornehmen. Nun ist es so, dass Vermieter Eigentümer des Hauses ist. Im Haus gibt es vier Wohnungen, die vermietet sind. Sind die Mieter aller vier Wohnungen Gesamtschuldner oder nur die Mieter einer Wohnung? Zum Zwecke der ZUstellung der Pfändungsverfügung muss ich das wissen.

    Danke schonmal!

  • Vermieter ist Schuldner?

    Vermieter hat 4 (Dritt)Schuldner. Warum willst Du nur bei einem pfänden und dem Vermieter das Geld der anderen drei überlassen?

  • genau, vermieter ist schuldner.

    ist schon richtig. alle vier kaltmieten würden den forderungsbetrag übersteigen. hast du einen lösungsansatz für mich?

  • son quatsch von mir. der DS muss ja nicht die volle kaltmiete an mich abdrücken. es sind ja auch eigentlich auch vier forderungen, wobei ich dann von jedem DS einen teilbetrag pfänden kann. ist das richtig?

  • Du pfändest: "Die Forderungen, die dem Vollstreckungsschuldner aus der Vermietung der <> gegen Sie zustehen und künftig zustehen werden."

    Von den letzten Mietpfändungen hab ich noch in Erinnerung, dass die Pfändung somit auch die Nebenkosten umfasst.

    Kennst Du die Höhe der Mieten denn? Wenn Du sie nicht 100%ig kennst, dann Pfändung an alle Mieter. Falls sich ein übersteigender Betrag ergibt, Pfändungen aufheben und den übersteigenden Betrag an den zuletzt zahlenden Mieter zurücküberweisen.

  • Vorauszahlungen der NK sind nicht pfändbar.

    Ich werde erst morgen herausfinden, wie hoch genau die Kaltmiete ist. Bisher habe ich nur schwammige Info's.

    Es ist ja so, dass ich 4 Forderungen habe, also 4 verschiedene Vollstreckungsvorgänge, die Abgaben zweier Grundstücke, die im Eigentum der Schuldnerin stehen, betreffen. Wenn die DS jetzt meine Pfändungsverfügung erhalten und den Forderungsbetrag (1 Ford.betrag von 4) entnehmen, sagen wir mal Forderungsbetrag 200,00 € (Kaltmiete 400,00 €), zahlen die dann an uns nur 200 € und den Rest an Vermieter (=Schuldner) oder wie ist das? Entschuldige, aber ich habe noch nie die Miete gepfändet.

  • Die Nebenkosten sind nicht unpfändbar. Die Pfändung der Nebenkosten muss gegebenenfalls nach § 851b ZPO auf Antrag aufgehoben werden, aber dazu muss der Schuldner erstmal den Antrag stellen und dann geltend machen, wieviel von diesen Nebenkosten tatsächlich für die Nebenkosten drauf gehen.

    Praxistipp: Hol Dir nicht zu viele Infos. Information macht in diesem Fall nur bösgläubig. Es reicht zu wissen, dass der Anspruch besteht.

    Wenn der Mieter eine Pfändung über 200 Euro erhält, aber 400 Euro Miete zahlen muss, dann zahlt er 200 Euro an den Gläubiger und 200 Euro an der Vermieter. Genau wie bei einer Lohnpfändung.

  • Ok. Ich will da aber heute hin und denen erzählen, wer ich bin und was ich vorhabe und werde denen erklären, was sie zu tun haben. Wenn die von mir ohne vorher mit ihnen geredet zu haben, von mir diese Pfändungsverfügung bekommen haben, wissen die meisten doch gar nicht was sie damit jetzt machen sollen. Dann rennen sie vllt sofort zum Vermieter und der ist mir dann einen Schritt voraus. So hab ich mir das jetzt gedacht. Oder?

  • Ok. Ich will da aber heute hin und denen erzählen, wer ich bin und was ich vorhabe und werde denen erklären, was sie zu tun haben. Wenn die von mir ohne vorher mit ihnen geredet zu haben, von mir diese Pfändungsverfügung bekommen haben, wissen die meisten doch gar nicht was sie damit jetzt machen sollen. Dann rennen sie vllt sofort zum Vermieter und der ist mir dann einen Schritt voraus. So hab ich mir das jetzt gedacht. Oder?

    Du bist aber nett!
    Wobei die Überlegung an sich gut ist. Aber besteht nicht das Risiko, dass sie nach Deinem Besuch erst recht zum Vermieter rennen? Vielleicht solltest Du mit dem für das Objekt zuständigen Gerichtsvollzieher reden, dass er sich bei Dir meldet, wenn er zustellen möchte, so dass Du Dich mit ihm dort triffst. Dann erfahren die Mieter sofort, was zu tun ist, wenn sie den PfÜB in den Händen halten.

  • Ich bin der Gerichtsvollzieher :) Ich werde denen heute die Pfändungsverfügung überreichen und gleichzeitig erklären, was sie zu tun haben

  • Immerhin einer netter Service Deines Dienstherren (Gemeinde?), aber bei uns würde man sich fragen, ob sich das rechnet... Persönliche Zustellung und dann den Erklärbär machen?

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