Vollstreckung eines ausländischen Titels

  • Ein belgischer Gerichtsvollzieher reicht einen belgischen Titel ein (die Vollstreckungsvoraussetzungen scheinen alle gegeben)
    mit dem Antrag: "Bitte führen Sie die Urteil getragen von "Schuldner" aus (Please execute the Judgment).

    Was soll ich nun tun?

    Meiner Meinung nach muss sich auch eine ausländische Partei an die Vorgaben des deutschen Vollstreckungsrechtes hinsichtlich der geforderten Formblätter halten und dazu ggf. einen deutschen Anwalt beauftragen - oder wie seht Ihr das.

    p.s. hatte diesen Beitrag an ein ähnliches Thema im Forum "Auslandssachen" gehängt, meine aber, dass es hier bei den Vollstreckern besser "aufgehoben" ist.

  • Wurde dir das als AR-Sache des Vollstreckungsgerichts vorgelegt ?


    Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Titel um einen auf Zahlung gerichteten handelt.


    Zur Vollstreckung der titulierten Geldforderung liegt kein zulässiger Antrag / Auftrag des Gläubigers vor.

    Für die verschieden in Betracht kommenden Vollstreckungsmaßnahmen wären die entsprechenden Anträge / Aufträge zwingend auf den dafür vorgesehenen Formularen gemäß ZVFV / GVFV zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!