Ein belgischer Gerichtsvollzieher reicht einen belgischen Titel ein (die Vollstreckungsvoraussetzungen scheinen alle gegeben)
mit dem Antrag: "Bitte führen Sie die Urteil getragen von "Schuldner" aus (Please execute the Judgment).
Was soll ich nun tun?
Meiner Meinung nach muss sich auch eine ausländische Partei an die Vorgaben des deutschen Vollstreckungsrechtes hinsichtlich der geforderten Formblätter halten und dazu ggf. einen deutschen Anwalt beauftragen - oder wie seht Ihr das.
p.s. hatte diesen Beitrag an ein ähnliches Thema im Forum "Auslandssachen" gehängt, meine aber, dass es hier bei den Vollstreckern besser "aufgehoben" ist.