eigengenutzte Wohnung und Umzug ins Altenheim

  • Betroffene wohnt in Eigentumswohnung und zieht ins Altenheim. Außer Wohnung ist kein Vermögen vorhanden, eher Schulden.

    3-4 Monate nach Betreuerbestellung kommt es zum Verkauf der Wohnung. Die Wohnung wird geräumt.

    Gilt die Betroffene in den Monaten bis zum Verkauf als vermögend oder mittellos? Ich denke als mittellos. Die Wohnung wird ja in der Übergangszeit noch von ihr genutzt. Der Betreuer will die Stundensätzen als vermögend. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Vergütung ist der Kaufpreis bereits auf dem Konto der Betreuten.

  • Das hängt davon ab, wann die Betroffene ins Heim gezogen ist. Erst mit ihrem Umzug wird die Wohnung nicht mehr selbst genutzt und gilt als Vermögen.

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