Hallo liebe Kollegen,
die Frage wirkt vielleicht seltsam, aber wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich dankbar:
Ich habe fristwahrend für einen Mdt. im Scheidungsverfahren eine Beschwerde gegen den Versorgungsausgleichsbeschluss eingelegt.
VA ist bei einem Anrecht falsch durchgeführt worden.
Nun die Detailfrage, die schon im Betreff genannt ist:
Ich habe hier nur ein Kurzrubrum aufgeführt (war ja schon im ganzen Scheidungsverfahren auf Antragstellerseite mandatiert, und habe hier ehrlich gesagt den Schriftsatz eines Kollegen "übernommen", den ich aus einem anderen Verfahren in meinen Unterlagen hatte).
Ist das aus eurer Sicht irgendein Problem? Hätte es ein volles Rubrum gebraucht? und wenn ja, wo steht es?
(keine Sorge, ich hab die Beschwerde beim AG und nicht beim OLG eingelegt. Das ist also schon mal auf jeden Fall richtg )
Danke für eure Antworten, eure Zeit und fürs Mitdenken natürlich.
Grüße,
c.