Hallo zusammen,
der Bevollmächtigte (kann die Ausfertigung der Generalvollmacht auf ihn vorlegen) beantragt die Erteilung mehrerer weiterer Ausfertigungen der Generalvollmacht auf ihn um Kündigungen zu veranlassen und bezieht sich dabei auf 174 BGB. Geht das? Vielen Dank vorab.