Hallo zusammen,
eine Betreuerin hat noch ein Sparbuch von einer verstorbenen Betreuten. Erben sind unbekannt. Eine Nachlasspflegschaft kommt wegen der geringen Erbmasse nicht in Betracht.
Die Betreuerin will nun von mir wissen, das Sie mit diesem Sparbuch machen soll. Meines Erachtens kommt eine Werthinterlegung in Frage.
Da ich bei uns auch Hinterlegung mache, wäre dies dann meine Zuständigkeit.
Jetzt meine ich mich aber zu erinnern, dass bei Werthinterlegungen in Baden-Württemberg von § 1 Abs. 4 HinG(BW) Gebrauch gemacht wurde und diese Hinterlegung zentralisiert wurde. Ich finde dazu jedoch leider nichts.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank