Hallo,
es ist ohne mündliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil ergangen. Der Verfahrenswert wurde auf 5.000,00 € festgesetzt. Anerkannt wurde jedoch nur ein Teilbetrag in Höhe von 3.000,00 €. Der Rest wurde zurückgenommen.
Es entsteht meiner Ansicht nach eine Terminsgebühr in Höhe des Wertes, welcher anerkannt wurde, mithin 3.000,00 €.
Würdet ihr mir hier zustimmen? Fraglich ist jedoch, aus welcher Vorschrift sich dies ergibt.
Eine der Parteien schließt sich meiner Ansicht nämlich nicht an, so dass ich jetzt in der Kostenfestsetzung den Rest absetzen muss und bräuchte hierfür eine Grundlage für meine Entscheidung - ich denke, dass gegen meinen KfB Rechtsmittel eingelegt wird, daher würde ich es gerne nicht nur behaupten, sondern belegen, dass die Terminsgebühr nur aus dem Wert des anerkannten Teils entsteht.
Vielen Dank.