Ich habe einen PfüB - Antrag. Titel ist der vollstreckbare Auszug aus der Insolvenztabelle. Die Forderung resultiert aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung - steht im Titel. Dem Schuldner ist Restschuldbefrei-ung erteilt worden und es wird vollstreckt in die Rentenansprüche des Schuldners sowie eine Lebens -versicherung. §§ 201 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 301 Abs.1 S. 1 InsO = geht nicht oder liege ich damit falsch ?
PfüB nach Erteilung RSB ?
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müllerin -
21. März 2017 um 09:49
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Oh, verflixt. Weiterlesen hilft manchmal. So was in der Richtung hab ich gesucht. Vielen Dank für die Hilfe. Werde ich gleich kennzeichnen für das nächste Mal.
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und selbst wenn im Titel nichts zur vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung stehen würde:
BGH, Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZB 205/06
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