Hallo zusammen,
habe ein Problem bei der Berechnung der Einkommenshöhe bei der Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe . Die Partei möchte sämtliche steuerfreie Verpflegungszuschüsse nicht als Einkommen angerechnet haben.
Die Rechtsprechung dazu ist nicht ganz eindeutig. Bei Berücksichtigung kann ich keine Raten anordnen, sonst schon.
Wie wird dies von euch in der Praxis gehandhabt?
Freundliche Grüße