Darf das Jugendamt als Beistand zur Geltendmachung von Kindesunterhalt selbst in Behördenform eine löschungsfähige Quittung für eine zugunsten des Kindes eingetragene Zwangssicherungshypothek erteilen?
Hintergrund ist, dass die Eigentümergrundschuld gewordene Zwangssicherungshypothek für neuere Unterhaltsrückstände gepfändet wurde. Für die Eintragung brauche ich ja den Nachweis, dass ein Eigentümerrecht entstanden ist.