Hallo ihr Lieben, ich brauch mal Eure Hilfe: Folgender Fall ich habe aus einer eingetragenen Zwangssicherungshypothek die Zwangsversteigerung beantragt. Der Gutachter ist jetzt beauftragt und nun zahlt der Schuldner (Eigentümer) die eingetragene Zwangssicherungshypothek. Muss ich jetzt meinen Antrag zurücknehmen und wie verhält es sich mit den
bis dahin angefallenen Gerichts- und Gutachterkosten? Der Schuldner (Eigentümer) zahlt diese trotzt mehrfacher Aufforderung nicht.
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