Eigentümer soll Aufgeboten werden .....
Letzte Eintragung im Grundbuch: 1970
Antragsteller bewirtschaftet Grundstück seit 1983 (Landwirtschaft)
und zahlt die Grundsteuern seit 1988
Eigentümerin verstirbt 1993
Die Eigentümerin soll lange vor dem Tod schon eine geistige Erkrankung gehabt haben und im Heim gelebt haben. Infos über etwaige Betreuung oder etwaige Grundlage der Bewirtschaftung vor dem Tod der Eigentümerin liegen nicht vor (da wäre ggf. noch nachzuhaken).
Ich sehe aber zumindest zu Lebzeiten der Eigentümerin nicht den erforderlichen Eigenbesitz ... habe Zweifel ob man von einem Eigenbesitzwillen ausgehen kann, wenn man doch über die Person und den Aufenthaltsort des Eigentümers weiß.
Wie seht ihr das ?