Hallo,
ich habe ein gemeinschaftliches notarielles Testament, welches von dem Ehemann widerrufen wurde. Der Ehemann ist nun verstorben. Nach längerem Lesen hier im Forum habe ich mich jetzt dazu entschieden, den Original-Widerruf vom Notar anzufordern und diesen zusammen mit dem Testament zu eröffnen.
Nun meine Frage:
Muss ich das Testament und den Widerruf wieder in die amtliche Verwahrung nehmen?
Und die Kosten gebe ich der Ehefrau auf, weil sie ja trotzdem gesetzliche Erbin wird, oder?
Danke schon mal!