Es liegt mir folgende Sache vor in der ich Hilfe benötige:
Ein Beschluss über Unterhalt vom 21.3.12, sechs vollstreckbare Teilausfertigungen wurden daraus ab dem 22.8.12 erteilt,
der Unterhaltsschuldner lebt in Großbritannien –Anschrift nicht bekannt-,
die Bundesagentur für Arbeit möchte aus den Teilausfertigungen vollstrecken und
beantragt für jede Teilausfertigung den Anhang II VO (EG) 4/2009 auszufüllen
Ist dies denn das richtige Formblatt?
Welcher Titel ist einzutragen? der Ursprungstitel oder die Teilausfertigungen bzw. beide?
Ist das ausgefüllte Formular dann von Amts wegen zuzustellen? Gibt es eine Rechtsmittelbelehrung o.ä.?
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