Hallo an alle Leser und Mitstreiter.
Vorweg noch alles Gute für das neue Jahr von mir.
Da ja die Probleme und Fragen nicht ausgehen, hab ich auch im neuen Jahr gleich mal wieder eine Frage: als Nachweis der Änderung des Namens des Schuldners brauche ich ja mindestens eine Eheurkunde oder Auskunft des Einwohnermeldeamtes. Ist die Auskunft des http://www.justizbote.de auch ausreichend ? Da steht drauf, dass die Auskunft vom LABO elektronisch übermittelt wird. Auf solche Möglichkeiten stellt aber die ZPO noch nicht ab.
Erkennt Ihr das als ausreichend an ?