Hallo,
in einer Strafvollstreckungssache (Maßregelvollstreckungssache) gegen unseren Mandanten (Betreuung )ist mein Chef bei der Anhörung als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Nun soll ich einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung des gerichtlich bestellten Verteidigers machen. Der Mandant ist nicht inhaftiert. Er ist in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Da es ja einen vorgefertigten Antrag gibt(RA-Micro) weiß ich nicht ob diese Gebühren richtig wären da ich dies noch nicht gemacht habe und ich mich auch nicht im Strafrecht auskenne Nun brauchte ich dazu Eure Hilfe. Würde evt so abrechnen.
Grundgebühr (steht diese uns zu?)
Verfahrensgebühr 4200 Nr. 1 b 292,00 €
Terminsgebühr 4202 144,00 €
Reisekosten ????? 30,00 €
Umsatzsteuer
Summe:
Danke !