Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Finde mal wieder nichts richtiges.
Ich habe eine rechtsgeschäftliche Sicherungshypothek für Z an dem Grundstück des A. Forderung des Z an A ist eine bedingte Vertragsstrafe.
Nun verkauft A an B. Z entlässt A aus der Vertragsstrafe.
B übernimmt die Sicherungshypothek im Grundbuch.
B erklärt, er habe Z bei Verstoß eine Vertragsstrafe in gleicher Höhe wie A zu zahlen. Die eingetragene Sicherungshypothek solle nun die neue Forderung sichern.
B bewilligt eine entsprechende Eintragung.
Ist es möglich die Forderung der Sicherungshypothek auszutauschen ?
Es ist keine (befreiende) Schuldübernahme des B gewollt, so das die Forderung identisch bleibt.