Hallo! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Ich suche nach dem Streitwert/Gebührenstreitwert eines Urteilsberichtigungsverfahrens.
SV: Ein Terminvertreter soll für die mündl. Verhandlung über unseren Urteilsberichtigungsantrag bestellt werden. Hintergrund des Antrages ist ein Teilurteil auf Auskunft und Leistung eines Betrages. Die SL im Tenor wurde hins. der Vollstreckbarkeit auf einen Prozentsatz des zu vollstreckenden Betrages festgelegt. Da die Auskunft so nicht vollstreckbar ist, wurde Urteilsberichtigung beantragt.
Hat jemand eine Idee, was der Wert des Verfahrens wäre? Abrechnen dürfte der Terminvertreter ja wohl 3400 bis 3404, also eine 0,8 Verf.geb. und eine Terminsgeb., aber nach welchem Wert????