Betrifft nur Baden-Württemberg:
Nach der Änderung der 1.VVLFGG sind mit dem Programm NOAH für alle Bereiche (also auch für das Betreuungsgericht) elektronische Namensverzeichnisse zu führen.
Müssen diese Namensverzeichnisse in NOAH besonders angelegt werden oder werden diese automatisch anhand der eingegebenen Vorgangsdaten erzeugt ?
Wo können diese Namensverzeichnisse in NOAH aufgerufen werden ?