Irgendwie wendest Du ja richtig Zeit für diese Sachen auf. Ich will Dich ja nicht entmutigen, aber ich persönlich glaube nicht, dass Deine Bemühungen sehr erfolgsversprechend sind. Wenn Du die Kosten zum Soll gestellt hast, wird ja spätestens die Gerichtskasse mangels Erfolgsaussicht die Sache weglegen. Oder aber der Schuldner legt Beschwerde ein und Du mußt u.U. abhelfen. Die kann er sogar völlig losgelöst ohne irgendeine Frist einlegen. Ist es da nicht vielleicht besser, erst mal die Situation der letzten 6 Jahre zugrunde zu legen und ggfs. wie Harry von Amts wegen zu entscheiden und ggfs. 0.- € Raten festzulegen.
Ich war auch erst ein Verfechter der harten Linie, habe mich aber überzeugen lassen, dass das überhaupt nix bringt. Selbst wenn die GK die Kosten weiterverfolgt, dann kann sie die Zwangsvollstreckung auch nur nach den normalen Vorschriften durchführen. D.h. selbst wenn gemäß PKH-Vorschriften Raten zu zahlen wären, lassen sich diese u.U. nicht durchsetzen.
Ich hatte früher mal Zivilsachen und dort unter anderem auch die Überwachung nach § 120 Abs. 4 ZPO. Mit meinem harten Kurs hatte ich meistens auch Erfolg. Ich sehe es nicht ein, dass der Schuldner einen "6er im Lotto" vom Staat geschenkt bekommt und dafür keinerlei Gegenleistung erbringt. Aber wie Du richtigerweise schon sagst, muss man erst mal abwarten was die Praxis so bringt.;)
Und dann sehen wir weiter