bin ich einfach nur betriebsblind oder find ich die Hausnummer nur nicht?
Ich hab einen Streitwertbeschluss und beantrage meinen KFA. Die Gebühren richten sich nach dem festgesetzten Wert.
Aber wo steht das? ich bin den 63 GKG rauf und runter, vorwärts und rückwärts durch, aber da steht das nicht wirklich so drin - oder?
Problem ist natürlich die GeschGeb - als ob es das einzige Thema der Welt wäre. Die Beschwerdegebühren richten sich nach den Gebühren der 1. Instanz, die nunmal ohne Anrechnung festgesetzt wurden.
Ich bin der Ansicht, dass ersteinmal der SW Beschluss bindend ist und erst wenn der geändert werden (sollte), meine Gebühren (im KFA) nach dem niedrigeren SW zu berechnen wären.
Lieg ich daneben oder ist das rechtspflegerische Freiheit?
Ist es nicht schon schlimm genug, dass "mein LG" jetzt auch schon mit dem BGH argumentiert