Rechtsprechungshinweise Insolvenz

  • Die Erteilung einer unvollständigen Auskunft durch den Schuldner kann als grob fahrlässig zu bewerten sein, wenn bei allgemeiner Fragestellung wesentliche Vermögensveränderungen mitzuteilen sind oder wenn das Auskunftsverlangen durch eine gezielte Fragestellung in einer Weise konkretisiert ist, die bei dem Schuldner keine Unklarheit über die von ihm zu machenden Angaben aufkom-men lassen kann
    .
    BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 212/08

  • Die Bank ist nicht berechtigt, auf der Grundlage eines nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen und deshalb unwirksamen Überweisungsvertrages das Konto des Schuldners zu belasten.

    Ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt, kann der Schuldner vor Insolvenzeröffnung selbstständig einen Überweisungsvertrag mit seiner Bank schließen. Die Bank kann den Überweisungsbetrag jedoch nicht in das Kontokorrent einstellen.

    Verweigert der Insolvenzverwalter die Genehmigung einer Lastschrift, kann er bei einem debitorischen Konto lediglich eine Korrektur der ungenehmigten Belastung, aber nicht im Wege der Anfechtung Auszahlung des Lastschriftbetrages verlangen.

    BGH, Urt. v. 5. 2. 2009 - IX ZR 78/07

  • Bei verbindlicher Zusage eines Bürgschaftslimits stellen die Prämien keine Vergütung für die Gewährung der einzelnen Bürgschaften dar; diese sind nur zur Berechnung der Prämienhöhe.

    Der Anspruch auf die Prämien ist nicht bereits durch Ausreichung der jeweiligen Bürgschaft, durch die Rechnungserteilung oder durch Vereinbarung der Fälligkeit in der Insolven
    zeröffnung vollständig begründet und materiell-rechtlich abgeschlossen.

    LG München I , Urt. v. 9. 5. 2008 - 12 O 22731/07

  • Übereignet der Schuldner Bestandteile seines Geschäftsbetriebs zur Sicherheit an einen Darlehensgeber und veräußert er danach den gesamten Geschäftsbetrieb un-ter Eigentumsvorbehalt an einen Erwerber mit der Weisung, den Kaufpreis direkt an den Darlehensgeber zu zahlen, werden die Gläubiger benachteiligt, wenn die Höhe der Zahlung den Wert des dem Darlehensgeber insolvenzfest übereigneten Siche-rungsguts übersteigt.

    Tritt der Schuldner im Rahmen einer Sicherungsübereignung die aus einem Verkauf des Sicherungsguts entstehenden Forderungen an seinen Darlehensgeber ab und veräußert er sodann seinen gesamten Geschäftsbetrieb einschließlich des Siche-rungsguts für einen Einheitspreis an einen Dritten, geht die eine solche Forderung nicht erfassende Vorausabtretung mangels Individualisierbarkeit der auf das Siche-rungsgut entfallenden Forderungsteile ins Leere.

    BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZR 39/08 -

  • Es erscheint nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber speziell die Gruppe der Arbeitgeber zu einer besonderen (und zugleich eng begrenzten) Absicherung gegen ein Insolvenzrisiko heranzieht, denn der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Vorleistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber einem erheblichen Risiko ausgesetzt, das vertraglich geschuldete Entgelt für seine Arbeitsleistung nicht zu erhalten.

    BVerfG, Beschl. v. 2. 2. 2009 - 1 BvR 2553/08

  • Eine Rechtshandlung des Schuldners liegt auch dann vor, wenn der Schuldner der anwesenden Vollziehungsperson zur Vermeidung eines - mangels pfändbarer Gegenstände voraussichtlich erfolglosen - Pfändungsversuchs einen Scheck über den geforderten Betrag übergibt.

    BGH, Beschl. v. 19. 2. 2009 - IX ZR 22/07

  • Liegt gegen den Schuldner ein rechtskräftiger Titel ohne die konkrete Feststellung (Attribut) vor, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, und meldet der Gläubiger die Forderung zur Tabelle mit diesem Attribut an, kann einer negativen Feststellungsklage des Schuldners gem. § 184 Abs. 2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis und damit die Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden.


    OLG Celle, Beschl. v. 23. 2. 2009 - 7 W 2/09

  • Die Rückvergütung einer Restschuldversicherung steht im Fall der Insolvenz der Insolvenzmasse zu.

    Eine Regelung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach die zum Kündigungstermin berechnete Rückvergütung (stets) dem versicherten Kreditkonto gutgeschrieben wird, ist überraschend i.S.d. § 305c BGB, insbesondere, wenn in dem Versicherungsvertrag noch als "bezugsberechtigt für alle Leistungen" der Versicherungsnehmer genannt wird.

    LG Lüneburg , Beschl. v. 10. 10. 2008 - 1 T 47/08

  • Die ordentlichen Gerichte sind dann nicht für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten zuständig, wenn für diese " aufgrund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte " zuständig sind (§ 13 GVG). Bei der Zuweisung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten an die Gerichte für Arbeitssachen in § 2 ArbGG handelt es sich um die wichtigste Fallgruppe für eine derartige Zuweisung. Die Streitigkeit über die Anfechtung ist in einem solchen Falle zwar bürgerlich-rechtlich, aber den ArbG zugewiesen.

    OLG Stuttgart, Beschl. v. 15. 1. 2009 - 2 W 64/08

  • Das Bedürfnis nach Offenlegung der Patientendaten gegenüber dem Insolvenzverwalter hat Vorrang vor dem Anspruch des Patienten auf Schutz seiner Daten. Dies folgt aus dem vorrangigen Interesse der Insolvenzgläubiger an der Transparenz der Einnahmen ihres Schuldners.

    BGH, Beschl. v. 5. 2. 2009 - IX ZB 85/08

  • Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BGH (ZInsO 2006, 773) sind die Verfahrenskosten selbst dann zu stunden, wenn der Schuldner unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Dauer des Bewilligungszeitraums die in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten im Wege von Ratenzahlungen, nicht aber in einer Einmalzahlung aus dem Einkommen oder Vermögen aufbringen kann.

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des LG Bochum (u.a. Beschl. v. 26.9.2007 - 10 T 38/07 und 13.3.2008 - 10 T 96/07) wird von der nunmehr für Insolvenzsachen zuständigen Kammer nicht fortgeführt

    LG Bochum, Beschl. v. 2. 1. 2009 - I-7 T 420/08

  • Es bleibt dahingestellt, ob der Treuhänder generell gegen die Erteilung der Restschuldbefreiung sofortige Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG einlegen kann.

    Eine Erinnerungsbefugnis kann jedenfalls dann bejaht werden, wenn
    a) der Treuhänder sich auf den Versagungsgrund des § 298 InsO beruft
    b) und er diesen Antrag vor der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt hat.

    AG Göttingen , Beschl. v. 6. 1. 2009 - 74 TN 270/02

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