Hallo ihr,
folgender Fall:
Der Bev. bekommt für Verfahren A und Verfahren B eine Gesamtterminsgebühr i.H.v. ins. 380,00 € (Höchstgebühr). Da er für Verfahren A bereits 200,00 € bekommen hat, bekommt er anschließend für Verfahren B noch 180,00 €.
Nun hat im Verfahren B ein weiterer Termin stattgefunden (nur für dieses Verfahren) der eine Stunde und 50 Minuten lang war. Dafür will er nun eine gesonderte Terminsgebühr.
Kann ich ihm da eine Terminsgebühr geben? Im Grunde entsteht ja für jedes Verfahren immer nur eine Terminsgebühr, egal wieviele Termine anfallen. Und eine höhere Gebühr kann ich ihm ja auch nicht geben, da mit den 380,00 € die Höchstgebühr schon erreicht worden ist. Oder wie seht ihr das?
Danke!!