Hallo,
habe schon viel gelesen, um vielleicht eine Lösung für das Problem zu finden - aber so ganz fündig bin ich noch nicht geworden. Daher stelle ich Euch das Problem mal dar.
Ich arbeite bei einer Zahlkasse für Löhne und Gehälter und bin nur sporadisch als Vertretung in der Pfändungsabteilung eingesetzt. Jetzt gerade wieder, weil die Urlaubsquote natürlich derzeit hoch ist. Nun hat sich eine Schuldnerin gemeldet und moniert, dass wir einen Pfüb falsch berechnen würden. Die Berechnung hatte sie vorher angefragt und noch von dem eigentlichen Sachbearbeiter geschickt bekommen. Jetzt habe ich mir den Pfüb angesehen und komme nicht wirklich damit klar. Mir scheint fast, die Schuldnerin hat Recht, aber ich empfinde den Pfüb insgesamt als widersprüchlich und uneindeutig. kann also immer noch alles anders sein.
Was haben wir als Drittschuldner denn nun für Möglichkeiten da Klarheit reinzubringen? Die Pfändung läuft ja bereits seit Monaten und der zuständige Sachbearbeiter hat dazu keinen Vermerk gemacht. Ihm war wohl alles klar. Mein Chef meint, dass wir schuldbefreiend leisten und das wäre das einzige, was interessiert. Wenn die Schuldnerin meint, die Zahlungen wären falsch berechnet, dann soll sie sich ans Vollstreckungsgericht wenden. Das hat die Schuldnerin wohl aber schon gemacht und die waren der Ansicht, dass wenn der DS Probleme mit einem Pfüb hat, dieser auch für Klarstellung sorgen müsse. Angesehen haben sie sich den Pfüb wohl nicht, weil er bereits in irgendeinem Keller-Archiv verstaubt. (Ist aus 2010).
Ich finde die Situation unbefriedigend und würde Euch gerne mal um Eure Meinung dazu fragen.
Bei dem Pfüb handelt es sich um eine Teilforderung, wörtlich ist in dem Pfüb von einem "Teilbetrag" die Rede. Woraus der sich zusammensetzen soll, ist nicht aufgeführt. Auf der 1. Seite steht
.... Forderung in Höhe von insgesamt 6.128,95 Euro zuzüglich
1. zzg. etwaiger weiterer Zinsen entsprechend nachstehender Forderungsaufstellung
2. der Zustellkosten dieses Beschlusses
Das Forderungskonto bezieht sich aber auf die Gesamtschuld von ca. 15.000,- Euro, inkl. Zinsen und Kosten, zu diesem Zeitpunkt.
Und darunter steht:
Die ZV soll wegen eines Teilbetrages von 6.000,- Euro nebst den Kosten dieser Maßnahme erfolgen.
Kosten sind also die 128,95 RA-Gebühr und die Zustellkosten.
Ich habe den Pfüb gerade nicht vorliegen, daher bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, aber vom Wortlaut kommt das alles schon so ziemlich genau hin.
Woher sollen wir denn jetzt wissen, ob und wie noch Zinsen zu verrechnen sind?
Chef meint, würde doch eindeutig auf Seite 1 stehen, dass etwaige Zinsen hinzuzurechnen sind.
Ja, aber welche Zinsen sollen das denn sein, wenn nur ein Forderungskonto über die Gesamtforderung existiert?
Kollege hat nun die 6.128,95 rückwirkend bis zur Entstehung der Schuld in 2008 verzinst.
Also selbst wenn auch die 128,95 RA-Gebühr verzinst gehören, dann doch nicht bis 2008, wenn die erst 2010 entstanden sind. Das finde ich eindeutig.
Außerdem muss doch das gelten, was beantragt ist. Da steht unter dem Forderungskonto eindeutig ein Teilbetrag von 6.000,- Euro. Das ist für mich ein feststehender Betrag, der dann vom Gläubiger - in diesem Fall entsprechend Verbraucherdarlehen - auf die Schuld aufzuteilen ist.
Den Zusatz auf Seite 1, "zuzügl. weiterer etwaiger Zinsen entsprechend Forderungsaufstellung", lese ich als reine Option - falls sich aus der Forderungsaufstellung, unter der auch der beantragte Teilbetrag steht, eben Zinsforderungen seitens des Gläubigers ergeben. Für diesen Teilbetrag sehe ich aber keine solche Forderung, nur weil das Forderungskonto der Gesamtschuld beigefügt ist.
Die Schuldnerin ruft mich morgen wieder an und ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was ich ihr sagen soll. Denn für mich ist das alles eben auch nicht eindeutig. Der Kollege hat bereits über 8.000 Euro an den Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Es steht an, dass ich zukünftig möglicherweise komplett in die Pfändungsabteilung wechsele und mein derzeitiger Eindruck ist, dass man da etwas "salopp" mit den Pfändungen umgeht. So möchte ich nicht arbeiten und klemm' mich deswegen jetzt auch bei diesem Fall dahinter. Nur bevor ich mich in der Abteilung weiter unbeliebt mache, wäre es schon sehr hilfreich, wenn ich zuverlässigere Informationen hätte, ob meine Bedenken richtig sind oder ich komplett auf dem Holzweg bin.
Wäre also super, wenn Ihr mir Hilfestellung geben könntet.
Gruß,
Melissa