Auslegung Verzichtserklärung Löschungsbewilligung

  • Der Gläubiger versichert an Eides statt, dass der Grundpfandrechtsbrief nicht auffindbar ist und sie auch nicht wissen, wo sich dieser befindet. Weiter wird erklärt, dass das Grundpfandrecht nicht mehr valutiert. "Rechte hieraus machen wir nicht mehr geltend."

    Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass dies zur Löschung des Rechts nicht ausreicht und um Vorlage der Löschungsbewilligung der Gläubigerin gebeten. Bin ich zu streng? Kann man die Erklärung des Gläubigers eventuell als Verzicht auslegen (Erklärung liegt in der Form des § 29 GBO vor)? Und dann aufgrund dieses Unrichtigskeitsnachweises zusammen mit der Löschungsbewilligung des Eigentümers die Löschung vornehmen?

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