Hallo,
haben Pfüb in rechtshängigen Anspruch der Schuldnerin
gegen gesch. Ehemann, den DS, auf Zahlung der Aus-
gleichsforderung, die mit der durch Ehescheidung einge-
tretenen Beendigung des Güterstandes der Zugewinn-
gemeinschaft, ausgebracht.
Die DS-Erkl. kam von der RAin des DS.
Diese hat mitgeteilt, daß davon ausgegangen
wird, das in der Ehe kein Zugewinn erzielt wurde.
Die RAin hat weiter mitgeteilt, daß seitens
der Schuldnerin eine PKH-Klage anhängig ist und
PKH wurde bewilligt. Nunmehr soll über das Haus-
grundstück -der DS ist als alleiniger Eigentümer im
Grundbuch eingetragen - ein GA erstellt werden und
das könne dauern.
Auf erneute Nachfrage von uns bei der RAin des DS
hat diese mitgeteilt, daß die Schuldnerin nunmehr
auf Zugewinnausgleichsansprüche verzichtet und
die Klage zurückgenommen hat. Eigentlich unver-
ständlich, da PKH -also gewisse Erfolgsaussichten-
bewilligt war.
Im Pfüb haben wir beantragt, daß angeordnet wird,
daß die Sch. die entsprechenden Urkunden (Verträge)
und eine Abschrift der Klageschrift herauszugeben hat.
Bei Pfüb - Beantragung war uns nur bekannt, daß die
Zugewinnausgl.Ansprüche rechtshängig waren und nicht
mehr.
Wie könnte ich nun vorgehen, um mehr über den Sach-
verhalt zu erfahren ua. auch, wie hoch das Schätzgut-
achten ausgefallen ist und welche anderen Ansprüche
möglicherweise mit eingeklagt waren.
EV nach § 836 Abs. 3 ZPO: Könnte ich z.B. EV-Auftrag mit
Fragenkatalog erstellen und zugehörige Unterlagen von der Sch.
vorlegen lassen? Vorher müßte ich Sch. anschreiben mit Frist-
setzung und Fragenkatalog beifügen.
Habe ich evt. Möglichkeiten, die Anspr. der Sch. weiter
zu verfolgen? Diese waren schließlich rechtshängig?
Allerdings ist da auch der "Verzicht" der Schuldnerin.
Kann mir jemand einen Tip geben.
An Alle hier noch ein gesundes Neues Jahr.
Viele Grüße Uffi