Hallo liebe Forumteilnehmer,
meine Geschäftsstelle und ich haben eine Frage zur öffentlichen Zustellung eines Beschlusses zum Widerruf der Bewährung.
Der Beschluss soll öffentlich zugestellt werden und
§ 188 ZPO sagt, wann das Schriftstück als zugestellt gilt.
Problem: Gegen den Beschluss hat der Betroffene das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde.
Ab wann läuft diese Frist und wann ist der Beschluss
rechtskräftig?
Bezüglich der Verlängerung der Zustellungsfrist und Einspruchsfrist wurde durch den Richter keine Entscheidung getroffen.
Wie seht Ihr das!
Öffentliche Zustellung eines Beschlusses
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November -
21. März 2007 um 08:47
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Du musst eine Benachrichtigung über die öffentliche ZU an die Gerichtstafel aushängen. Diese bleibt 1 Monat am Aushang. Nach dem Monat = Zustelldatum, beginnt die sofortige Beschwerdefrist zu laufen.
Ein Muster für die Benachrichtigung der öffentl. ZU kann ich dir gerne zukommen lassen. -
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Vergesst dann aber nicht die Belehrung nach § 29 Abs. 3 b StVollstrO i.V.m. § 33 a StPO ( auch §§ 44,45, 453 II Satz 3, 299 StPO) für den Fall, dass er festgenommen wird!
Sehr wichtig! -
@Diabolo:
...absolut richtig, dieser Einwurf. Wo du recht hast, hast du recht! -
@Diabolo:
...absolut richtig, dieser Einwurf. Wo du recht hast, hast du recht!
Huldige mir! Oder gib mir nen Kaffee aus -
Vergesst dann aber nicht die Belehrung nach § 29 Abs. 3 b StVollstrO i.V.m. § 33 a StPO ( auch §§ 44,45, 453 II Satz 3, 299 StPO) für den Fall, dass er festgenommen wird!
Sehr wichtig!
Jepp... SEHR WICHTIG!... wie ich das liebe... -
Huldige mir! Oder gib mir nen Kaffee aus
@Diabolo: O.k., o.k. *Kaffeerüberreich* [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/c060.gif]
Jepp... SEHR WICHTIG!... wie ich das liebe...
@Olli-DA: Bevor du jetzt auch noch kommst... *auchdirKaffeerüberreich* [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/c060.gif] -
@Olli-DA: Bevor du jetzt auch noch kommst... *auchdirKaffeerüberreich* [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/c060.gif]
Ich will ja nicht undankbar sein, aber... ich hasse Kaffee...
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