Hallo,
ich hab grad so ne Sache bei mir auf dem Tisch liegen, wollt mal fragen, ob das so üblich ist!!
Also:
Der Gläubiger hat sein VU im Original zur Forderungsanmeldung mitgeschickt und will es jetzt wieder haben. Forderung festgestellt, alles prima. Der Titel erstreckt sich auf zwei Beklagte, einer ist unser Schuldner, der andere hat nen InsO woanders. Deswegen brauch er den Titel, um seine Forderung bei dem anderen Insolvenzverwalter geltend zu machen. Jetzt die Frage: Muss ich ihm VU zurück senden? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank schonmal im Voraus!!
Titel nach Feststellung zurücksenden?
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chrissiLE -
12. April 2007 um 16:00
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Vllt. solltest Du Deine Themenüberschrift doch ein wenig präzisieren ...
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Wenn die Forderung festgestellt worden ist, dann schick es ihm doch zurück. Was spricht denn dagegen?
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an alle Rechtspfleger, der InsO-Abteilung!!
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@ rainer 19652003:
Spricht ja nichts dagegen, wollt nur mal wissen, ob das so üblich ist!! -
an alle Rechtspfleger, der InsO-Abteilung!!
Nee, so auch nicht. Eventuell "Titel nach Feststellung zurücksenden?" -
@ rainer 19652003:
Spricht ja nichts dagegen, wollt nur mal wissen, ob das so üblich ist!!
Wenn die titulierten Forderungen festgestellt sind, dann mit Feststellungsvermerk an Gläubiger zurück und fertig. Die Gläubiger sind ja nicht mal verpflichtet einen Titel zur Forderungsanmeldung vorzulegen. -
sorry, bin noch nicht so geübt, was Themenüberschriften angeht!!
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sorry, bin noch nicht so geübt, was Themenüberschriften angeht!!
Falls jemand das gleiche Problem hat und verwendet die Suche, dann findet er es eventuell unter meinem Vorschlag. Auf die Idee, nach Deiner Themenüberschrift zu suchen kommt bestimmt niemand. -
Da könntest du wohl Recht haben, gelobe Besserung!! Kann man die Themenüberschrift nachträglich ändern??
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Ja, die Mods können.
edit by Kai: Threadtitel entsprechend geändert -
Würdet Ihr den Titel bei Bestreiten zurück senden und nur ne Kopie da behalten?
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