hat jemand schonmal einen Mahnbescheid gegen eine amerikanische Inc beantragt oder den antrag vorgelegt bekommen?
Hauptsitz ist in amerika.
wer ist denn da überhaupt vertreter? Was trägt man im Formular ein? Geschäftsführer?
wie ist das mit dem zuständigen mahngericht?
Mahnbescheid gegen Incorporated
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Anton79 -
25. April 2007 um 14:41
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Haben die hier eine Niederlassung?
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OLG Frankfurt 14. Zivilsenat v. 02.02.2007, 14 UH 5/07
( Zuständigkeit bei einer englischen Inc. - vielleicht hilfts weiter ) -
Geht nicht, nur normales Klageverfahren - gell, 13?
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=61720#61720 -
jap die haben hier eine niederlassung
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ihr meint also ,dass für eine Inc. dasselbe gilt wie für ne Ltd? oder?
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ihr meint also ,dass für eine Inc. dasselbe gilt wie für ne Ltd? oder?
eher nicht...Grundlage für das Mahnverfahren gegen ein ausländisches Unternehmen wäre ein Staatsvertrag, der m. W. zwischen D und USA nicht existiert und deshalb ginge nur der normale Klageweg.
Die Frage, ob das Unternehmen in D eine Niederlassung hat, stellt sich erst, wenn das Mahnverfahren grundsätzlich möglich ist und dann die Zuständigkeit nach 703d ZPO geprüft werden muß. -
Sehe ich auch so! Also klagen!
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Sehe ich auch so! Also klagen!
dann müßte es eigentlich stimmen
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